Ratgeber Förderung

Heizungsförderung: Förderung für Wärmepumpe & Heizungstausch

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Pellet- oder Holzheizung tauscht, bekommt vom Staat einen Zuschuss von mindestens 30 Prozent – in vielen Fällen deutlich mehr. Der Zuschuss kommt aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird bei der KfW beantragt.

Auf dieser Seite erklären wir, welche Förderung es 2026 gibt, wer sie bekommt, wie der Antrag läuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Und wir übernehmen den Teil, der Handwerkerarbeit ist: die technische Planung und die Bestätigung zum Antrag.

Welche Heizungsförderung gibt es 2026?

2026 wird der Heizungstausch in Deutschland über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Für Privatpersonen, die ein bestehendes Wohnhaus besitzen, gibt es einen direkten Zuschuss der KfW (Programm 458): 30 Prozent Grundförderung, die durch zwei Boni auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten steigen kann. Ergänzend gibt es einen zinsgünstigen Kredit für den Eigenanteil und Zuschüsse des BAFA für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Die drei Bausteine des KfW-Zuschusses:

  • Grundförderung 30 % – für alle Eigentümer, auch Vermieter, beim Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 % – für Selbstnutzer, die eine funktionierende alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028.
  • Einkommensbonus bis 40 % – für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro, gestaffelt nach Einkommen (siehe unten).

Alle drei Bausteine sind kombinierbar, gedeckelt bei 80 Prozent. Förderfähig sind je Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 Euro – bei höheren Kosten bezieht sich der Prozentsatz auf diese Grenze.

KfW: Zuschuss für den Heizungstausch

Die KfW ist seit 2024 für die Förderung des Heizungstauschs zuständig. Privatpersonen beantragen den Zuschuss 458 online im Kundenportal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten. Ausgezahlt wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichen der Nachweise.

Gefördert werden unter anderem:

  • elektrisch betriebene Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellets, Scheitholz, Hackgut)
  • Solarthermieanlagen
  • Hybridheizungen aus diesen Komponenten
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Für Zusagen ab dem 21. Juli 2026 entfällt die frühere Pflicht, eine Pellet- oder Holzheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe zu kombinieren.

BEG: Der Rahmen dahinter

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bündelt alle Zuschüsse und Kredite für energetisches Sanieren. Sie hat drei Teile:

  • BEG EM – Einzelmaßnahmen: Heizungstausch (KfW) sowie Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung (BAFA, in der Regel 15 Prozent Zuschuss).
  • BEG WG – Wohngebäude: Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus.
  • Ergänzungskredit (KfW 358/359): zinsgünstiger Kredit für den Eigenanteil am Heizungstausch, kombinierbar mit dem Zuschuss.

Für die meisten Hausbesitzer, die nur die Heizung erneuern, ist der KfW-Zuschuss 458 der relevante Baustein. Wer zusätzlich den hydraulischen Abgleich, neue Pumpen oder eine Dämmung umsetzt, kann dafür parallel BAFA-Zuschüsse beantragen.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Gefördert wird nicht nur das Gerät, sondern die komplette Maßnahme. Zu den förderfähigen Kosten zählen in der Regel:

  • Wärmeerzeuger, Speicher, Regelung und Zubehör
  • Installation, Inbetriebnahme und Einregulierung
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage inklusive Öltank
  • notwendige Umfeldmaßnahmen: Elektroanschluss, Anpassung von Heizkörpern, Pelletlager, Fundament für die Außeneinheit
  • hydraulischer Abgleich
  • Fachplanung und Baubegleitung

Die Obergrenze liegt bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten für das erste Wohngebäude bzw. die erste Wohneinheit; in Mehrfamilienhäusern kommen für weitere Wohneinheiten gestaffelte Beträge hinzu. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro.

Voraussetzungen

Den vollen Zuschuss bekommt, wer diese Bedingungen erfüllt:

  • Bestandsgebäude: Der Bauantrag liegt mindestens fünf Jahre zurück.
  • Antrag vor Beginn: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Beauftragt werden darf nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
  • Fachunternehmen: Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) – das übernehmen wir.
  • Hydraulischer Abgleich und fachgerechte Einregulierung der neuen Anlage.
  • Für die Boni: Sie wohnen selbst im Haus (Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus) und weisen ggf. Ihr Einkommen über die Steuerbescheide nach.

Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent, aber keine Boni.

Zuschüsse und Kredite im Detail

So setzt sich der KfW-Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer zusammen (Konditionen seit 21.07.2026):

Baustein Fördersatz Voraussetzung
Grundförderung 30 % Einbau einer förderfähigen Heizung im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Austausch einer alten fossilen Heizung, Selbstnutzung; sinkt ab 02/2027
Einkommensbonus 40 % / 30 % / 10 % zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € (mit kindergeldberechtigtem Kind jeweils eine Stufe höher, Grenze dann bis 60.000 €)
Maximal 80 % Summe aller Bausteine, gedeckelt

Ergänzungskredit: Für den verbleibenden Eigenanteil bietet die KfW den Ergänzungskredit 358/359 an, der mit dem Zuschuss kombinierbar ist. Konditionen und eine mögliche Zinsverbilligung für Haushalte mit geringerem Einkommen finden Sie direkt bei der KfW.

Alternative Steuerbonus: Statt des Zuschusses können Selbstnutzer 20 Prozent der Kosten (max. 40.000 Euro) über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen (§ 35c EStG). Beides zusammen geht nicht – in den meisten Fällen ist der KfW-Zuschuss deutlich attraktiver.

Schritt für Schritt

Wie läuft die Antragstellung?

Der Antrag ist weniger kompliziert, als viele denken – wenn die Reihenfolge stimmt. Wir bereiten alles Technische vor, den Antrag selbst stellen Sie als Eigentümer.

  1. Beratung und Angebot

    Wir prüfen vor Ort, welches Heizsystem passt, und erstellen ein Angebot. Dabei klären wir bereits, welche Boni für Sie infrage kommen.

  2. Vertrag mit Förderbedingung

    Sie beauftragen uns mit einem Liefer- und Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. So gilt der Vertrag nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

  3. Bestätigung zum Antrag (BzA)

    Wir erstellen als Fachunternehmen die BzA mit allen technischen Angaben zur Anlage. Sie erhalten eine BzA-ID für den Antrag.

  4. Antrag im Portal „Meine KfW“

    Sie registrieren sich im Kundenportal, geben die BzA-ID ein und stellen den Antrag – vor Beginn der Arbeiten. Für den Einkommensbonus laden Sie später die Steuerbescheide hoch.

  5. Zusage und Umsetzung

    Nach der Zusage bauen wir die Anlage ein. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate Zeit – in der Praxis dauert es einige Wochen.

  6. Nachweis und Auszahlung

    Nach Fertigstellung erstellen wir die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Sie reichen diese mit den Rechnungen im Portal ein, die KfW zahlt den Zuschuss aus.

Wichtige Fristen

  • Antrag vor Maßnahmenbeginn. Wer erst beauftragt und dann beantragt, geht leer aus – es sei denn, der Vertrag enthält die Förderbedingung.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent bis zum 31. Januar 2027, danach halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger; ab dem 1. August 2028 entfällt er. Wer den Bonus voll nutzen will, sollte den Antrag 2026 stellen.
  • Förderhöchstbetrag: 28.000 Euro bis 31. Januar 2027, danach sinkt er halbjährlich um 750 Euro.
  • Umsetzungsfrist: 36 Monate ab Zusage.
  • Nachweisfrist: steht in Ihrer Zusage; die Unterlagen sollten zeitnah nach Fertigstellung eingereicht werden.

Häufige Fehler

  • Zu früh beauftragt: Ein Vertrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag gilt als Maßnahmenbeginn – die Förderung ist verloren.
  • Falsches Portal: Der Zuschuss 458 wird im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt, nicht im alten Zuschussportal und nicht beim BAFA.
  • Einkommensbonus vergessen: Viele Haushalte mit Rentnern oder einem Verdiener liegen unter 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und lassen den Bonus liegen.
  • Nebenkosten nicht angesetzt: Entsorgung, Elektroarbeiten und Heizkörpertausch sind förderfähig – sie gehören in das Angebot.
  • Anlage zu groß geplant: Eine überdimensionierte Wärmepumpe kostet mehr und arbeitet ineffizient. Grundlage muss eine Heizlastberechnung sein.
  • Nachweise unvollständig: Rechnungen müssen die förderfähigen Positionen getrennt ausweisen. Wir stellen unsere Rechnungen entsprechend aus.

Beispielrechnung

Ein selbst genutztes Einfamilienhaus in Sulz am Neckar, Baujahr 1985, alte Ölheizung. Geplant ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Speicher, Tankentsorgung und Tausch von zwei Heizkörpern. Beispielwerte zur Veranschaulichung, kein Angebot.

Position Ohne Einkommensbonus Mit Einkommensbonus 30 %
Gesamtkosten der Maßnahme 32.000 € 32.000 €
Förderfähige Kosten (Deckel) 28.000 € 28.000 €
Grundförderung 30 % 8.400 € 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % 4.480 € 4.480 €
Einkommensbonus 30 % (zvE bis 40.000 €) – 8.400 €
Zuschuss gesamt 12.880 € (46 %) 21.280 € (76 %)
Eigenanteil 19.120 € 10.720 €

Die 4.000 Euro über dem Deckel von 28.000 Euro tragen Sie in beiden Fällen selbst. Für den Eigenanteil kann der KfW-Ergänzungskredit genutzt werden. Wie die Rechnung für Ihr Haus aussieht, prüfen wir gemeinsam im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Selbstnutzende Eigentümer erhalten 30 Prozent Grundförderung, dazu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung und je nach Einkommen bis zu 40 Prozent Einkommensbonus – insgesamt maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten (Deckel 28.000 Euro). Das entspricht bis zu 22.400 Euro Zuschuss für ein Einfamilienhaus.

Ja. Pellet-, Scheitholz- und Hackgutheizungen sind förderfähig – mit Grundförderung und, bei Selbstnutzung und Austausch einer alten fossilen Heizung, auch mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Die frühere Pflicht, die Biomasseheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe zu kombinieren, entfällt für Zusagen ab dem 21. Juli 2026.

Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Wir liefern die technische Grundlage: die Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Beginn und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) nach Fertigstellung. Beim Ausfüllen helfen wir gerne.

Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Dann gilt die Beauftragung nicht als Maßnahmenbeginn. Mit den Arbeiten selbst darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Unsere Verträge enthalten diese Klausel standardmäßig.

Ja, Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten. In Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge je Wohneinheit.

Der Bonus beträgt bis 31. Januar 2027 16 Prozent und sinkt danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr. Wer ihn voll nutzen möchte, sollte den Antrag noch 2026 stellen – maßgeblich ist das Datum des Antrags.

Förderung gemeinsam prüfen

Welcher Zuschuss steht Ihnen zu?

Wir prüfen im Beratungsgespräch, welches Heizsystem passt und welche Boni für Sie infrage kommen – und erstellen die Bestätigung zum Antrag. Kostenlos und unverbindlich.